Hallo Zusammen,
Nessaja, Ihr werdet nicht um die VE kommen, denn die ist ja Bedingung für einen Besuch in Deutschland. Da es sich "nur" um einen 3 wöchigen Aufenthalt handelt, kannst Du versuchen die ABH zu überzeugen, dass Ihr deine Schwägerin versorgen könnt. Eine großartig andere Möglichkeit wirst Du nicht haben.
Wichtig ist allerdings, wie das schon erwähnt wurde, die Rückkehrwilligkeit. Die Botschaft prüft die Anhand der Verwurzelung in Marokko...Du hast dabei keinerlei Einfluß drauf!
Original-Wortlaut der Botschaft "Hierbei ist jedoch die Rückkehrwilligkeit der Antragstellerin zu prüfen. Ein Visumantrag macht daher nur dann Sinn, wenn Ihre Verlobte eine Verwurzelung in Marokko nachweisen kann."
Gleiches gilt nicht nur für Verlobte, sondern auch für jeden anderen Menschen der ein Besuchervisum beantragt. Also am besten in MA verheiratet, Kinder, dickes Bankkonto und einen sicheren Job ...
LG
Roy