slm , danke schön für die info. ich war beim standesamt und die meinten, das dieses alles von dem oberlandesgericht konrolliert werden muss. und wenn die das ok geben, dann erst ist es in deutschland als scheidung anerkannt.
und erst wenn das ok da ist können wir heiraten

bzw dann erst wird sie das ehefähigkeitszeugnis ausstellen.
slm maren