hallo

elv.,

Antwort auf:
punkt 1 stimmt meines wissens nach seit etwa einem jahr nicht mehr, müsste aber nochmal nachfragen um sicher zu sein.

könntest Du das bitte mal in Erfahrung bringen? Denn das ist ein ganz wesentlicher Punkt, ob die Frau immer noch vor den Kadi gezerrt und bestraft werden kann oder nicht.


ich habe jetzt mal nachgefragt und weiss die antwort.

jetzt musst du mir nur noch meine frage beantworten, dann lasse ich dich auch an meinem wissen teilhaben.

also nochmal:
da in deutschland, österreich und vielen anderen ländern das tabu der "zettellosen" schwangerschaft gebrochen wurde, nachdem sich der sozialstaat etabliert hatte, müsstest du mir erklären, warum es in ma umgekehrt funktionieren sollte.


ich weiss, das ist schwer zu erklären.
aber versuche es doch trotzdem mal.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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