Hallo Saico,
also auf der homepage der Botschaft steht ja, dass deine Verlobte einen "Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind" abgeben soll. Also entweder alles beim Standesamt einreichen und die stellen einen solchen Nachweis aus, oder man kann wohl auch alle benötigten Unterlagen bei der Botschaft mit abgeben. Das hab ich nie ganz verstanden gebe ich zu, geht aber wohl beides.
So oder so wird eigentlich gefordert, dass deine Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnis abgibt. Das gibt es ja aber in Marokko nicht. Deswegen muss man beim Oberlandesgericht die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" beantragen. Dazu muss man dort diverse Unterlagen einreichen.
Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.