Hallo layfina!

Bei meinem Mann und mir war es im letzten Jahr noch so,dass wir das FZF ohne Probleme bekommen haben,obwohl ich ALG II bekomme.
So weit ich informiert bin,hat sich daran auch nichts geändert,da ein deutscher Staatsbürger tatsächlich ein Recht auf "Familienleben" hat.

vertrau einfach mal dem Anwalt.

LG
LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles