Neben sexueller Zuwendung spielt im Islam die emotionale Zuwendung zwischen den Geschlechtern kaum eine Rolle. Sie wird als Schwäche definiert, die die Autorität und Herrschaft des Mannes über die Frau untergraben könnte. Sexualität wird als natürliches Bedürfnis des Menschen bejaht. Ein Recht auf Erfüllung ihrer sexuellen Bedürfnisse haben der Mann wie die Frau. Die Frau kann eine länger währende sexuelle Vernachlässigung anmahnen. Sie ist da, um ihren Mann sexuell zu befriedigen (Sure 7,189) und viele (männliche) Nachkommen (16,72) hervorzubringen. Der Mann hat die Versorgungspflicht und kann von der Frau dafür Gehorsam auch auf sexuellem Gebiet verlangen. Bei Auflehnung darf er sie züchtigen und mit dem Entzug des ehelichen Verkehrs bestrafen (4,34).

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