hallo


borgward,

eine muslima ist nur islamisch gültig verheiratet.
wenn jemanden nicht islamisch verheirateten unterkunft gewährt und ihnen gelegenheit zum ...du weisst schon was...., macht er sich der kuppelei strafbar. von männern weiss ich, dass sie dafür ins gefängnis kommen können. was der frau passieren kann weiss ich nicht, habe noch nie was diesbezügliches mitbekommen.

aber die verhältnisse sind nicht ganz klar.
wenn beide deutsche sind und halt nur in ma leben wollen, dann gibt es keinerlei probleme deshalb.
probleme gibt es nur, wenn ein moslem involviert ist.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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