Ich warte zurzeit selber auf meine Freundin, die gerade mit dem Sprachkurs begonnen hat.

Ich denke so einfach wird das bei deinem Bekannten nicht.

Der Altersunterschied ist relativ hoch.

Er hat kein entsprechendes Einkommen. Was problematisch in Bezug auf ihre Versorgung ist. Gerade deshalb muss ja die Person in Deutschland nachweisen, dass die Versorgung des Zuziehenden gesichert ist und der Staat nicht einspringen muss. Allerdings hätte sie nach meiner Meinung Anspruch auf Hartz V.

LG
Saico

Last edited by Saico; 18/09/09 08:41 PM.