@Python
Antwort auf:
daß in Marokko die Nichtbefolgung des Ramadan gemäß § 222 des marokanischen Strafgesetzbuches bestraft wird und dies einer Gruppe von marokanischen Freiheitskämpfern in Mohammedia dieser Tage widerfahren ist.

der Islam ist »Bestandteil der Grundordnung des Staates« Wenn ein Muslim seinem Glauben abschwört, greift er diese Grundordnung an und gefährdet die Sicherheit und die »Stabilität der Gesellschaft, der er angehört«.