hallo

borgward,

Antwort auf:
nun mußt weder du noch ich aufpassen in der nähe von irgendwas zu geraten.

du hast recht. die formulierung "man" anstatt "du" gefällt mir im nachhinein auch besser.

Antwort auf:
alles andere würde nun ausufern,obwohl nicht uninteressant,
und bestimmt nicht einfach zu diskutieren,aber das war nicht meine absicht


dieser thread ist eh' ein kessel buntes.
lass uns noch etwas bei dem thema bleiben, bevor wir uns wieder intensiv den missständen im islam und in marokko im speziellen zuwenden.

der inzestparagraf lässt sich rational nicht begründen, ohne damit auch die begründung dafür, dass auch jemand mit einer erblichen krankheit nicht heiraten darf, zu liefern.

sogar das bundesverfassungsgericht musste sich arg winden, um die strafbarkeit aufrecht zu erhalten.
die letztendliche begründung ist halt, dass es nicht mit der deutschen moralvorstellung übereinstimmt.

Inzesturteil

4 jahre für inzest


mit derselben begründung könnte auch das marokkanische verfassungsgericht das verbot der religiösen mischehe begründen. da ist im grunde kein unterschied.


wie gesagt, wenn das mädchen damit einverstanden ist, einen christen zu heiraten und das mädchen ist über 18, dann soll sie sich halt einen pass ausstellen lassen und dann kann man ja in europa heiraten.
ist vielleicht etwas umständlicher, dafür aber auch wesentlich romantischer.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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