Hallo!

Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Hiermit hebe ich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Zensur der marokkanischen Wochenzeitschrift TelQuel betreffend die Meinungsumfrage über den marokkanischen König auf.

Wie bereits mitgeteilt, wurde die Meinungsumfrage in der Ausgabe der "Le Monde" vom 04.08.09 veröffentlicht, die unter den Links

Le Monde, 04-08-2009 page 1, Die Meinungsumfrage ueber Mohammed VI.pdf
Le Monde, 04-08-2009 page 6, Die Meinungsumfrage ueber Mohammed VI.pdf

nunmehr jedem Forumleser zur Verfügung steht und diskutiert werden kann.
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