@ barbara,
hallo,

Und so lange ist es noch nicht her, daß Frauen in D eine schriftliche Einwilligung des Gatten zur Arbeitsaufnahme brauchten.


Vor 20 Jahren war noch jede deutsche Ehefrau sexuelles Eigentum ihres Mannes - der Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe wurde erst Mitte der 90er ins Strafgesetzbuch aufgenommen.



So sehe ich das nicht. Immerhin wurde 1957 im BGB der Gleichberechtigungsgrundsatz verankert.
Ich weiss nicht, wie alt du bist, aber
immerhin ist seitdem ein halbes Jahrhundert ins Land gegangen.


Vergewaltigung in der Ehe:
Stimmt, das Gesetz hat etwas auf sich warten lassen.

Aber wie sieht dieses Gesetz im Islam aus? in der Scharia?

Puncto Scheidung: seit 1977 gibt es bei uns schon nicht mehr das Schuldprinzip.

Hast du mal die Mouadawana durchgelesen, welche Hürden es für eine Frau, die die Scheidung einreicht noch immer geben kann?

Ach noch was: du hast vergessen (?), die Polygamie anzuführen, die ich als absoluten Nachteil gegenüber der Frau ansehe.

Ansonsten sehe ich persönlich auch nur den Menschen, der mir gegenübersteht, der den anderen mit Respekt und Würde behandelt, ohne mit einem Gedanken an seine religiöse oder nichtreligiöse Gesinnung zu denken.

Gruss,
Elvire