Original geschrieben von: fassaoui

[b]Der Billigflieger nimmt bislang für das Buchen von Reisen über seine Internetseite bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug von Konto eine Gebühr, die auf den Flugpreis aufgeschlagen wird. Kostenlos ist das Zahlen nur mit einer Visa-Electron-Karte möglich. Die sei allerdings wenig verbreitet und nur gegen eine hohe Jahresgebühr erhältlich, kritisierte der vzbv.
Eine echte Gegenleistung für die Zahlungsgebühren sei nicht ersichtlich,


Fakt ist, das Ryanair bei der Bezahlung per Kreditkarte tatsächlich Gebühren entstehen. Das man diese Gebühren an den Kunden weiterreicht, ist ebenfalls zulässig. Freilich sind die von Ryanair erhobenen Zahlungsgebühren überhöht. Auch Lufthansa und die meisten anderen Airlines berechnen eine "Ticket Service Charge", Bearbeitungsgebühr o.ä. Das Amtsgericht Berlin ist ansonsten die niedrigste Instanz. Der Rechtsweg ist noch nicht ausgeschöpft, das Urteil nicht rechtskräftig und Ryanair wird diesen Rechtsstreit meines Erachtens am Ende gewinnen.

Das Argument des Gerichtes "Keine Gegenleistung ersichtlich" dürfte aber noch viel mehr auf die neue Gebühr für das Online-CheckIn zutreffen. Da ist wirklich überhaupt nicht ersichtlich, warum Online-CheckIn pro Person und Strecke 5 EUR kosten soll. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Verbraucherverband bestand diese Gebühr aber noch nicht. Vermutlich wird Ryanair da demnächst wieder verklagt.

Beste Grüße

Guido


Reiseberichte: Marokko | Namibia I | Oman | Namibia II und weitere