Urteil gegen Ryanair
Kreditkartengebühr bei Buchung unzulässig
Niederlage für den Billigflieger: Eine Gebühr für Buchungen mit Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren ist nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale hatte gegen Ryanair geklagt.
Das Bezahlen einer Internetbuchung beim Billigflieger Ryanair muss kostenlos möglich sein. Das Amtsgericht Berlin erklärte die bisherige Gebührenpraxis der Fluggesellschaft für unzulässig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Der Verband hatte gegen Ryanair geklagt. Der Billigflieger nimmt bislang für das Buchen von Reisen über seine Internetseite bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug von Konto eine Gebühr, die auf den Flugpreis aufgeschlagen wird. Kostenlos ist das Zahlen nur mit einer Visa-Electron-Karte möglich. Die sei allerdings wenig verbreitet und nur gegen eine hohe Jahresgebühr erhältlich, kritisierte der vzbv.
Eine echte Gegenleistung für die Zahlungsgebühren sei nicht ersichtlich, urteilten die Berliner Richter nach Angaben des vzbv. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen.

Die vzbv lobte das Urteil für die Kunden als "weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet".
Kreditkartengebühr bei Buchung unzulässig