hallo bluebell

aus sicht der deutschen papiere kann ich dir weiterhelfen

also wenn die kleine geboren wird dann gehst du ganz normal zum standesamt und holst dir die geburtsurkunden so fern das nicht das kkh macht....

der eintrag in deinen reisepass ist nicht mehr möglich....

die religion bleibt ohne eintrag


(früher: Kinderausweis)

Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Sie werden ab 1.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt und können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.

Einige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht (dann ist ein Reisepass erforderlich) oder nur eingeschränkt an. Ein Lichtbild ist in jedem Fall erforderlich.

marokko kennt aber beide arten der pässe an.....



so ich glaube das wars erst mal....

glg sunny

Last edited by sunnyangel1; 23/06/09 11:54 PM.