Guten Abend,

@Karim
 Antwort auf:
Wenn du bei Einreise die Adresse von irgend einem Hotel einträgst, dann denken die Behörden du warst dort. Keiner fragt das Hotel ob du dort warst.
ja, das mag sein, aber mittlerweile läuft in AGA eine Kampagne um privaten Vermietern von Ferienwhg. etc. auf die Schliche zu kommen, die die Einnahmen am Staat vorbeischleusen.

 Antwort auf:
In Deutschland wenn du jemanden eingeladen hast, dann werden eventuell die Behörden nachfragen ob derjenige da war
Stimmt - primär werden sie sich aber dafür interessieren, dass er termingerecht ausgereist ist! (selbst erlebt)

 Antwort auf:
Der weitere Unterschied ist der das man für Deutschland eine Einladung braucht, ein Marokkaner kann normalerweise nicht einfach als Tourist einreisen
Hierzu hätte ich noch eine Frage: Bestimmte Berufsgruppen u. auch Geschäftsreisende besitzen ein Visum, das z.B. für zwei Jahre gilt. Benötigt ein solche(r) Visumsinhaber(in) auch eine gesonderte Einladung oder genügt eine Hotelbuchung?

"Selbst der Bekannten- und Freundeskreis wird registriert", d.h. mit welchen Menschen ich in MA Kontakt pflege.
Die Erfassung meines Lebensbereiches incl. Bekannten- u. Freundeskreis, Wohnung, finanzielle Verhältnisse etc. werden im Dossier seitens der ma.Behörde festgehalten.
Also Karim, eigentlich auch keine andere Handhabung als in Deutschland.
Sind wir nicht doch der "gläserne Bürger" sowohl hier als auch dort? \:D


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