@Elvire

 Antwort auf:
Zitat: Um zu reisen erhielten sie ein Blatt Papier als Provisorium.

das erhältst Du in MA auch, weil ja die Carte de Séjour aus Rabat kommt.......und "gut Ding' will Weile haben".

Sicherlich ist diese Handhabung für mich persönlich kein Beinbruch, da ich mit meinen dt. Pass reisen kann, aber im Prinzip gleichen sich die Dinge, oder?
Nein, es ist ein gewaltiger Unterschied. Die betroffenen Marokkaner hatten ein Blatt Papier auf deutsch und im Pass eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis.
Dann zeige ich dir mal 2 Fälle auf, was es für diese Personen bedeutet hatte.
1. Fall:
Reise von D nach Casablanca über Madrid.
Beim umsteigen wurden der Pass kontrolliert. Das deutsche Papier hilft hier nicht, denn in Spanien brauchst du dann wohl eher ein spanisches Papier.

2. Fall:
Reise nach Frankreich; Polizeikontrolle. Ergebnis auch hier abgelaufene Aufenthaltserlaubnis.
Deutsches DIN-A4 Blatt hilft hier nicht.

Man kann dieses fortführen.
Erst auf Intervention wurde folgendes gemacht. Die betroffenen erhielten eine weitere einjährige Aufenthaltserlaubnis, damit es bei Reisen keine Probleme gibt. (Anmerkung: in Bayern war die Reihenfolge so: 1Jährige; dann 2jährige; dann unbefristet. Jetzt passiert es so: 1jährig; 2Jährig; 1jährig; dann unbefristet usw.

Dein Provisorium wird aber in Marokko überall anerkannt. Provisorien in der EU bedeuten eine Einschränkung im erheblichen ausmaß.



 Antwort auf:
Also die Aktivitäten der Ausländer werden in MA ebenfalls sehr genau registriert. Mit eigenen Augen sah ich "meine" Liste, auf der minitiös seit 12 Jahren meine Ein- und Ausreisedaten festgehalten sind
Das nennst du genau registriert? Welche Registrierung macht ein Marokkaner in Deutschland mit? Da wird alles wesentlich genauer festgehalten. Einkommen, Wohnung, Reiseziele, etc.
Selbst wenn du einen Antrag in Rabat stellst und dieser abgelehnt wird, so wird alles genau festgehalten. Alles ist über Computer direkt abrufbar.