Guten Abend,

@ Imad
 Antwort auf:
in jedem land in das man einwandern möchte, muss man diese angaben machen.
Müssen diese Angaben z.B. auch bei Familienzusammenführung nach Deutschland, sprich Heirat, seitens des/r einreisenden PartnerIN gemacht werden?

 Antwort auf:
schade für dich, dass dein deutscher personalausweis allein, nicht gereicht hat,
könntest Du mir bt erklären, was Du damit gemeint hast?

 Antwort auf:
aber nur weil marokko keine sozialleistungen hat, heisst das nicht, dass kommen kann, wer will !
hört sich ausgesprochen ausländerfeindlich an \:D


@ Najib

klar, mit der Gewerbeameldung fällt der Nachweis über monatliches Einkommen weg.

Nachdem ich vor 12 Jahren den ersten Antrag stellte und alle 2 Jahre eine Erneuerung beantragt werden muss, hat sich auch bei mir mittlerweile eine gewisse "Routine" eingestellt - \:\) Immo-nachweis wird nicht mehr gefordert,aber die Bankattestation.

Nur vor Überraschungen ist man ja nie gefeit:
Vor ca. 4 Jahren bei der Antragsstellung auf Verlängerung bestand ein Fonctionnaire darauf, dass ich die Genehmigung meines Ehemannes für meinen Auslandsaufenthalt vorlege. Als Begründung führte er die Verfügung durch die dt. Regierung an! Als ich beim dt. Konsulat in Rabat anrief, wusste man davon nichts, aber auch gar nichts.
Beim erneuten Vorsprechen in der marok. Behörde musste man dann einräumen, dass eine derartige Verfügung nicht existiert!!

Ich weiss zwar, dass dies off-topic ist, möchte aber bei dieser Gelegenheit noch fragen, ob Du auch im 2-jährigem Turnus die Verlängerung beantragen musst?

Französische Staatsbürger erhalten sie nach der ersten Verlängerung für 5 Jahre. Stimmt das?