@michaela: danke für deine Antwort.

Weil die Antworten hier so unterschiedlich ausgefallen sind, hab ich meinen Mann mal zu seinen Freunden geschickt, die auch mit dt. Frauen verheiratet sind und schon in Marokko im Hotel waren. Alle waren nur nach deutschem Recht verheiratet. Bei keinem wurde nach irgendeiner Heiratsurkunde gefragt, es gab keine Probleme.

Ich werde auf keinen Fall jetzt extra noch die marokk. Hochzeit im Konsulat machen. Es ist viel zu Umständlich und teuer (für uns auf jeden Fall im Moment) die ganzen Papiere nochmal zu besorgen.
Die Frage wäre dann nämlich auch: Welches Recht gilt für unsere Ehe? Im Moment gilt nämlich deutsches Recht und so wollen wir es beide auch haben. Nach marokk. Recht ist die Frau in Ehesachen dem Mann immer noch nicht gleich gestellt. Außerdem gibt es laut dt. Standesbeamten sehr wohl Probleme auf Grund des Namens. Da ich den Namen meines Mannes angenommen habe, was nach marokk. Recht nicht geht. Da wundert es mich sehr, dass hier jemand (ich habs grad nicht im Überblick wer) geschrieben hat, dass es ging, dass in der marokk. Heiratsurkunde wieder der Mädchenname der Frau stand. Das Problem ist nämlich, dass für die marokk. Behörden der Name im Pass und auf der Geburtsurkunde der gleiche sein muss und das ist er bei mir ja nicht mehr. Aber mal angenommen wir hätten eine marokk. Heiratsurkunde, wo ich dann mit meinem Mädchennamen aufgeführt wäre, dann gäbs ja wieder Probleme, weil in meinem Pass ja ein anderer Name steht. (war jetzt alles ein bisschen lang und durcheinander...)

Der Rat notfalls in ein anderes Hotel zu gehen ist gut und so wird es wohl von uns auch gemacht werden.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! \:\)

Liebe Grüße,
Christina


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