@Chemoha
"wenn der Auszug in Franz. amtlich ist, dann ja.
Sonst besorgt ihr von Standesamt eine internationale Heiratsurkunde (meistens in D-F und E-Überschriften)"

Ist einer marokkanischer Staatsbürger, so ist diese Urkunde nicht gültig, da eine marokkanische Heirat vorliegen muss.