@cen009
Wenn du eine marokkanische Ehefrau hast, so musst du noch einmal im marokkanischen Konsulat heiraten. Mit dieser Heiratsurkunde (arabisch) kannst du dann in jedes beliebige Hotel gehen.
Wenn ihr nicht nach marokkanischen Recht geheiratet habt, so seit ihr jetzt immer noch unverheiratet (da in Marokko das CSP bindend ist, dass bedeutet dass die Heirat nach marokkanischen Recht erfolgen muss).
Ihr hättet auch ausschließlich im Konsulat heiraten können, dieses wird in Deutschland generell anerkannt.

Hotels können bei eventuellen Kontrollen durch Behörden (Stichproben) mit erheblichen Strafen rechnen, wenn unverheiratete das gleiche Zimmer teilen. Ihr müsstet aktuell Einzelzimmer für euch buchen.