Hallo Sara!

Könnten Sie vielleicht einmal versuchen, die Ware nach den "offiziellen" Zahlen zu verzollen?

In der Liste vom Zoll müßte doch sowohl der Warenwert, Zollsatz als auch die Codenummer, nach der die Ware verzollt wurde, zu entnehmen sein.

Was die Verzollung von Notebooks bei der Ausreise am Flughafen angeht, ist mir vollkommen rätselhaft, was Sie getan haben, da die Mitnahme von Notebooks (im Gegensatz zu einem Auto) bei der Einreise nicht registriert wird, kann bei der Ausreise auch niemand davon wissen. Ich bitte Sie daher um Erläuterung, wie Sie es geschafft haben, daß Ihr Notebook verzollt wurde.
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