hallo schneidk,

ich belasse es mal, wie hier im Forum unter Marokkofreunden üblich, beim DU.

Deinen Trick halte ich nicht für praktikabel. Selbst wenn die Verwaltungsbestimmungen nicht eindeutig sein sollten, was ich kaum glauben kann, wirst du, wie Elvire schrieb, dein Formular wieder mitnehmen können. Ein Fax nach Rabat hilft dir an der Grenze wenig. Fakt ist, du hast mit Überziehen der 3 Monate gegen geltendes marokkanisches Recht verstoßen, also eine Straftat begangen. Inwieweit dann ein fax ohne Stempel und Unterschrift einer marokkanischen Behörde weiterhilft sei mal dahingestellt. Mir persönlich erscheint die Wahrscheinlichkeit einer unproblematischen Ausreise gering. Schließlich müsste der Grenzbeamte, der dich friedlich ziehen lässt seine Kompetenzen überschreiten.

Zitat: "Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet."

Quelle: http://www.marrakech-info.com/news/einreisebestimmungen-marokko.htm

viele Grüße