Es gibt meines Wissens keinen Rechtsanspruch auf ein
Visum nach der Hochzeit.
Verweigerung gibt es aber selten, z.B. bei krimineller Vergangenheit,
Verdacht auf Terrorismus u.s.w.

Die Erteilung des Visums zwecks Familienzusammenführung
dauert zwischen 6 Wochen und drei Monaten.

Grüße
McLoed