Hallo Safsafi

Zum Ticket:
Da geht nur eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen
und ggf. die Ablehnung bei der Fluggesellschaft vorzulegen.
Minus der Stornogebühr gibt es dann das Geld (teilweise) zurück.

Zum Visum:
Wird schnell abgelehnt, man kann aber gegen die Ablehnung Einspruch erheben.
Wie schon geschrieben, es zählt nur die Person die eingeladen wird.
Hat diese einen Job in Marokko, Grundbesitz, Haus oder Geld auf der Bank,
so ist dieses nachzuweisen und der Einspruch hat vielleicht Erfolg.
Beim Antrag kann dieses schon nachgewiesen werden, dann hat dieser mehr Aussicht auf Erfolg.
Neben Nachweiß bzg. Hin und Rückflug, der Verpflichtungserklärung zu erhalten beim
lokalen Ausländeramt ist auch noch eine Krankenversicherung für Ausländer abzuschließen.
Den Betrag bekommt man hier aber bei Ablehung zurück.
Alles bei der Botschaft morgens abgeben, Nachmittags gibt es Bescheid.

Wir hatten schon mal mit einem Einspruch Erfolg,
geht also.
Aber eben nur, wenn der Eingeladene nachweisbare Gründe
(siehe oben) zur Rückkehr nach Marokko hat.
Man kann noch anbieten, das sich der Eingeladene,
nach seiner Rückkehr nach Marokko,
bei der Botschaft persönlich zurückmelden wird.
So erhöht man die Chance, bei einer zukünftigen Einladung weniger Probleme zu haben.

Grüße
McLoed