@siri
ja natürlich verdienen die daran ihr Geld deswegen hat es mich ja auch gewundert als ich das gelsen hab

Folgende Fluggäste können den Online-Check-In-Service nicht nutzen:

Fluggäste, die mit aufzugebendem Gepäck reisen
Kinder zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Begleitung reisen
Fluggäste mit Kleinkindern(*)
Fluggäste mit Mobilitätsgeräten (einschließlich Kinderwagen)
Fluggäste mit eingeschränkter Beweglichkeit sowie blinde oder sehbehinderte Fluggäste, auch wenn sie in Begleitung reisen (*)
Fluggäste, die besondere Hilfeleistungen am Flughafen benötigen (*)
Der Online-Check-in ist nicht verfügbar von Malta, Rumänien und von/nach den Flughäfen in Marokko
Fluggäste, deren Reisepass innerhalb von 30 Tagen nach Reiseantritt abläuft
Bei gemeinsamer Buchung für mehr als 9 Fluggäste
Fluggäste, die gemeinsam mit einem Fluggast gebucht haben, der den Online-Check-In-Service nicht in Anspruch nehmen kann
Passagiere, die einen zusätzlichen Sitzplatz an Bord eines unserer Flugzeuge gebucht haben, um ein Musikinstrument zu transportieren oder für den persönlichen Komfort.

blöd wenn man das dann hier machen kann und dort nicht es steht ja nur wenn der Reisepass innerhalb 30 Tagen ausläuft
na ja muss man nicht alles verstehen....