Marokkanerinnen die im Ausland leben und geheiratet haben haben eine Frist bekommen bis zum 5.02 um ihre in Deutschland geschlossen ehe nach dem marokkanischen recht zu eintragen.
dies ist möglich bei den Konsulate und Botschaften aber auch wenn man seinen Anwalt in Marokko damit beauftragt
die Annerkennunge der im ausland geschlossene Ehe muss bald beantragt werden damit sie konform ist
soviel zu schnelle Übersetzung
rachida