Hallo Erika,
 Original geschrieben von: Erika Daerr
Was die Erlaubnis beim WIFI betrifft sich irgendwo einzuloggen, so hat man die nicht vom Betreiber des Netzes, aber es ist auch nicht verboten. Der Netzbetreiber der sein WIFI-Netz offen lässt und nicht verschlüsselt ist selbst schuld.


Das ist so pauschal keinesfalls richtig. Nur weil meine Haustür gerade nicht abgeschlossen ist, darfst Du noch lange nicht nach dem Motto "selbst schuld" die Tür aufmachen und durch mein Haus laufen. Im Detail dürfte das von der Gesetzgebung im jeweiligen Land abhängen, die man als Tourist im Normalfall nicht kennt. In Deutschland kann das Nutzen eines offenen, privaten WLANs beispielsweise als unerlaubtes Abhören einer Funkanlage gewertet werden, was nach TKG §89 verboten ist.

 Antwort auf:
Außer dass sein Netz langsamer wird, wenn da noch jemand unerwartet mitsurft entsteht im kein Schaden.


Auch diese Aussage ist pauschal nicht richtig. Sie stimmt nur dann, wenn der Accesspoint-Betreiber eine Daten-Flatrate hat. In Europa kann man davon ausgehen. In Entwicklungsländern sind Daten-Flatrates aber alles andere als Standard. Wenn der Accesspoint-Betreiber eine Volumen- oder Zeitabrechnung hat, darf er Deinen Datenverkehr bezahlen.

Beste Grüße

Guido


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