ich meine, dass wenn die versicherung keine doppelkarte fuer marokko ausstellt, eine bestehende kasko nicht deshalb ungueltig ist. damit wird nur die haftpflicht ausgeschlossen.
das wuerde ich aber zuerst abklaeren.

wenn man auto und bike dabei hat, wirds an der grenze ganz schoen teuer.
manche beschaffen sich sich karten von gesellschaften, die marokko nicht gestrichen haben. die kontrollmoeglichkeiten der maroc-behoerde sind da begrenzt.
das ist natuerlich illegal und kann boese folgen haben. wuerde ich keinesfalls machen.


speerspitze der aufklaerung \:\)