Hallo Leute
Die Vollmacht wäre zu Beglaubigen. - Zu meiner 'Verteidigung': Wenn mir ein directeur de douane am Flughafenzoll sagt, so können wir es machen, einen Tag später es aber nach biegen und brechen nicht möglich ist, unser Auto auf unsere reservierte Fähre zu nehmen, dann ist das - für mich (Wer sieht das auch so?) - WILLKÜR. Wir waren das erste mal in Marokko (nicht in Nordafrika) und hatten nicht das klitzekleinste Problem sonst. Schmuggeln oder andere marrokanische Gesetze haben wir meines Erachtens nicht verletzt, stand auch nie zur Diskussion.
Wer immer noch glaubt, der Fehler liege beim 'Opfer' dem liefere ich auf Anfrage noch mehr Facts. Gruss R.