hallo marmeta
normalweise , es gibt informationen IM Rathaus !
nach meiner informationen und das auch ziemlich alt ( vor 2 jahren ) : eine person die eine fiktionsbescheinigung hat , darf nach ausland genau nach ihrem Heimatsland hinfluegen und zurueck nach Deutschaland aber darf nicht nach einem anderen land z.B SCHENGEN_LAENDER ( ESPACE DE SCHENGEN )!
aber kannst du nochmal danach fragen im rathaus ( AUSLAENDERSBEHOERDER ) ; kannst du das auch telefonisch
viel GLUECK
ps: vorher habe ich nach einem forum gesucht wo manche vorherige beamte nach solchen fragen antworteten aber leider habe ich dieses forum nicht mehr gefunden !