Guten Morgen Najib,
für eine Diskussion über das Spiegel-Interview müsste man einen eigenen Thread aufmachen, da gäbe es viel zu sagen. Nur eines dazu: den Geist, den man damit aus der Flasche holt, kriegst Du nicht mehr zurück.

"es ist meine meinung, dass ein joint zu rauchen nicht gefährlicher ist als ein paar bier zu trinken, ich kann einen joint oder eine sibsy gut mit meinem gewissen vereinbaren und ich rede darüber. einen rauchen darf ich aber trotzdem nicht."

Du sagst es. Genau dies ist ein gutes Beispiel: das ist ein Gesetz, welches morgen geändert werden kann, oder gar umgedreht. Dann wäre das Bierchen verboten und die Sebsi erlaubt, oder beides erlaubt oder verboten. Ein typischer Fall einer Mehrheitsentscheidung.
Aber auch genau dies: es zeigt den qualitativen Unterschied zwischen Grundrechten (Gewissens-, Rede-, Meinungsfreiheit) und Gesetzen. Stell Dir mal vor, D würde ähnliche, beispielsweise Religionsgesetze, einführen wie Marokko: Christentum wird Staatsreligion, Konversionen in D verboten, bei einer Ehe mit einer Deutschen ist für Nichtchristen die Konversion zum Christentum zwingend erforderlich. Du lebst in Marokko, aber das Geschrei und Gejaule unserer SuperkonvertitInnen hier möchte ich dann gerne hören. Zuzüglich das Getöse beispielsweise in Marokko über die Demokratiefeindlichkeit in D. Die würden die UN-Menschenrechtskonvention anrufen! So lieber Najib, sähe das dann aus.
Ich kann zwar das Argument (wohlwollend) nachvollziehen, dass es mit der Einführung von Demokratie gewisser Zeit bedarf. Nicht nachvollziehen hingegen kann ich, dass Du, der es weiß oder wissen müsste, die bestehende Situation (fadenscheinig) verteidigst. Hättest Du geschrieben: diese marokkanischen Gesetze sind Scheisse, gebt uns Zeit für Änderungen, das geht nicht so schnell, hätten wir beide uns etliche Kommentare ersparen können. So, lieber Najib, wird das bestehende Misstrauen hier gegenüber dem Islam nur noch weiter erhöht, bis es ggfls. zum großen Knall kommt. Dann aber ist das Kind in den Brunnen gefallen. Definitiv.