Hallo ayoub,

sowohl du als auch deine Ehefrau habt einen Anspruch darauf, dass du zu seiner Frau kommen kannst. Nur wenn euch eine Scheinehe unterstellt wird, würde dieser Anspruch verfallen. Dafür müsste es allerdings konkrete Gründe geben und ich glaube nicht das der von dir angegebene Altersunterschied dazu ausreicht.

Eine Bearbeitungszeit nach der Befragung von bis zu drei Monaten liegt im normalen Rahmen und auch das halbe Jahr das ihr seit Antragsstellung wartet ist noch nicht viel. Deshalb gibt es aus meiner Sicht keinen Grund zur Beunruhigung. Habt noch Geduld.

Wünsche euch alles Gute und das ihr nicht mehr so lange warten müsst.
Viele Grüße
Claudia