Es war einmal oder eine wahre Geschichte…

Es war einmal so fange alle Märchen an…
Es war einmal eine marokkanische Familie die hatte sieben Kinder und wohnt in Casablanca. Es kam die Zeit da die jüngste Tochter (27) in Berlin lebend kurz vor der Niederkunft stand.
Die Familie beschloß das die älteste Schwester(50) aus Casablanca nach Berlin fliegt und der Jüngsten in dieser Zeit beistand leistet. So wurde wenige Wochen vor der Niederkunft, nach wochenlangen warten auf einen Termin im deutschen Konsulat in Rabatt der Antrag auf ein Besuchsvisum gestellt und ….abgelehnt.

Auf Anfrage der Antragstellerin antwortete der Konsularmitarbeiter in Rabat Helmut Sch..
Ja der Antrag wurde abgelehnt weil:

Die Antragstellerin geschieden ist.
Ja, die Antragstellerin ist geschieden seit über 20 Jahren!!!
Soll sie nun heiraten um ein Besuchsvisum zu erhalten???
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden, sollen die Geschiedenen nicht mehr in andere Länder reisen dürfen???

Eine Niederkunft der Schwester kein Reisegrund ist.
Selbstverständlich wurden zur Antragsstellung entsprechende ärztliche Atteste beigebracht und auch den „runden Bauch“ der Schwester konnte man nicht übersehen.
Der deutschen Schwager(das bin ich) erklärte sich bereit 15.000,00 € auf ein Sperrkonto zu hinterlegen um die Rückkehrwilligkeit abzusichern – keine Reaktion des Konsulats.

Es folgte die offzielle Remonstration und hier wird es noch abenteuerlicher.
Die Konsularmitarbeiterin Frau Martina K. antwortete.

Der Visumantrag wurde abgelehnt:

Die Antragstellterin arbeitet als Kindermädchen bei einer der 10 wohlhabensten Familien in Marokko und verdient „zuviel“ Geld und damit sei die Rückkehrwilligkeit in Frage gestellt.
Das man bei„Geringverdienern“ die Rückkehrwilligkeit in Frage stellen könnte würde ich noch nachvollziehen aber bei einem guten Verdienst?

Die familieäre Bindung nicht so „fest ist“.
Die Eltern sind 70 Jahre alt. Alle Kinder kümmern sich um das Wohl der Eltern, helfen finanziell bei den Lebenshaltungskosten, Arztkosten und Medikamentenbeschaffungen ect..
Die Konsularmitarbeiterin sitzt in ihrem „Glashaus“ und kennt die landesspezifischen Gegebenheiten in Marokko nicht. Das die Beziehungen Kinder – Eltern in Marokko einen ganz anderen Stellenwert haben als in Europa oder in Deutschland das ist der Mitarbeiterin nicht bewußt. Keine Ahnung von Land, Leute, Kultur, Denk – und Verhaltensweisen der arabischen Menschen.


…weil der Arbeitgeber der Angestellten einen Urlaub von vier Wochen genehmigt.
Es wäre die erste Reise der Angestellen ins Ausland.

…und wieder.
Die Geburt kein begründeter Reisegrund ist.
Der Tot ist sicherlich auch kein Reisegrund denn der zu Besuchende ist ja tot.
… und die Eheschließung ist wohl auch kein Reisegrund denn weiß man wie lange so eine Ehe hält???
Wer soll diese Logik verstehen???

Das Sparguthaben sei nicht groß genug ist.
Die Antragstellerin hatte sich vor gut einem Jahr eine kleine Eigentumswohung in Casablanca gekauft.
Deutsche, die sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen verfügen meistens auch nicht gleichzeitig über einen 500er Mercedes und einen großen Sparguthaben.

Zum Schluß der Begründung ein weiser Ratschlag der Konsularmitarbeiterin.
„Sie (die Familie) können sich doch Briefe schreiben und telefonieren“.
Ich glaube nicht dass die Antragstellerin diesen Hohn und Spott verdient hat.

Resumee

Die Antragstellerin hatte einen festen Arbeitsplatz mit Arbeitsvertrag.
Die Antragstellerin hatte ein festes regelmäßiges Einkommen.
Die Antragstellerin hatte wenn auch nur kleine Immobilie in Casablanca.
Die Antragstellerin ist 50 Jahre alt und verfügt über keine Deutschkenntnisse.

Ich als Deutscher schäme mich vor der Familie meiner Frau für diese Entscheidung von deutschen Beamten die ein sehr gespaltenes Verhältnis zum dem Land haben in denen sie arbeiten.
Die, wo andere Leute ein Herz wahrscheinlich einen kalten Stein haben.
…und zu guter Letzt bedauere ich dass ich mit meinen Steuergeldern solche „Arbeit“ mit finanziere.

Ich komme immer mehr zu der Überzeugung dass meine Entscheidung meinen Lebensabend in Marokko zu verbringen eine gute und richtige Entscheidung ist.

Ja, nun wäre das Märchen zu Ende.
… und wenn sie nicht gest..--- nein, nein sie leben weiter und arbeiten auch so weiter in der Hoffnung dass alles richtig ist was sie machen.