@ Y. Alami:
§ 211
Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
§ 212
Totschlag(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
§ 32
Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das kannst du alles im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland nachlesen.
Ansonsten empfehle ich jedem, die Profis (Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft) ihre Arbeit
machen
zu lassen und das Urteil abzuwarten.Diese Allüren spekulativster
Vorverurteilungen seitens Laien (ob von sogenannten Journalisten oder Hinz und Kunz)finde ich
unerträglich!
Gruss
Mohamed