Hallo,
ich bin als Deutsche mit einem Marokkaner verheiratet und sowohl mein in Deutschland, als auch mein in Marokko geborenes Kind haben beide Staatsbuergerschaften!!
Dafuer muss das Kind beim Konsulat angemeldet werden. Wenn du also dein Kind in Marokko beim deutschen Konsulat anmeldest kannst du dort direkt einen Kinderausweis oder Kinderreisepass bekommen, ausserdem bekommst du eine deutsche Geburtsurkunde, die nach einer etwas laenger dauernden Bearbeitung von einer Stelle in Berlin, die fuer alle im Ausland geborenen deutschen Kinder zustaendig ist, ausgestellt wird!
Meine Kinder sind ausserdem im Pass ihres Vaters eingetragen.

Frueher mussten sich die Kinder bei Volljaehriekeit fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden, heute akzeptiert Deutschland in diesen Faellen wohl die zweistaatlichkeit, die marokkanische Staatsbuergerschaft kann man sowieso nicht ablegen!!

gruesse von Bhaloulia