Halli Hallo
Die Scheidung in D wird rechtkräftig nach beurteilung?
Dein fall ist bestimmt so gut wie geschieden oder anuliert? Hättest du überlegen müssen....Fast alle Ehen die dürch urlaub geschlossen sind zum scheitern?!
Ich würde in deiner Stelle die sachen von D aus erledigen? General konsulat ist hilfreich?
Wenn nicht, in Marokko einen Anwalt beauftragen und er wird bestimmt die sachen schnell erledigen?Der Anwalt einreicht die scheidung...und dein ex wird eingeladen wenn er in Marokko aufhällt sonst wenn er nicht in Marokko afhällt..kann die scheidung beurteilt werden nach einen bestimmten zeit ohne sein anwesenhet....


id