Infos zum Familienrecht sind unter den Veröffentlichungen bei http://www.marokko.com.
Darüberhinaus gibt es eine Länderbroschüre "Marokko" der iaf (Verband für binationale Familien und Partnerschaften) in Frankfurt/a.M. (siehe unter http://www.frankfurt-online.net/verein/iaf/), die sich detaliert mit Ehen in Marokko auseinandersetzt.
Desweiteren verfügt die Deutsche Botschaft in Rabat über deutschsprachige Merkblätter über Voraussetzung einer Ehe in Marokko.

Für spezielle Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz können Auskünfte sicherlich vor Ort bei der zuständigen Kantonsverwaltung o.ä. eingeholt werden.
In Deutschland würde jedenfalls eine nach marokkanischem Recht rechtsgültig geschlossene Ortsehe nach Art. 11 EGBGB anerkannt werden müssen, so das daraufhin i.d.R. ein Recht auf ein Visa aufgrund der Familienzusammenführung geltend gemacht werden kann.