Nach langer Zeit melde ich mich wieder zu Wort.

1. Zum bisher genannten Fall
2. Ein weiterer Fall
3. Aktuelle Gesetzteslage


zu 1. In dem von mir geschilderten Fall, wird nun das Gerichtsverfahren stattfinden.
Der deutsche Anwaltsverein übernimmt dort die Klage.
Das auswärtige Amt pocht hier bei der Kafala auf Verstoß des Ordre Public.

zu 2. Eine alleinstehende Marokkanerin hat in einem Weisenhaus eine Kafala gemacht und die Familienzusammenführung beantragt. Die Betroffene Marokkanerin lebt wie der erste Fall in Bayern. Die Behörden lehnten die Familienzusammenführung wie im ersten Fall ab weil sie keine vollgültige Adoption sei. Desweiteren wurde kritisiert dass das Kind einen anderen Namen als die Marokkanerin hat.

Das marokkanische Innenminsterium hat hier erwogen den Kindesnamen zu ändern, was aber auch nicht den Erfolg gebracht hat.

zu 3.
In Deutschland ist das ausführen einer Kafala rechtlich eigentlich möglich (internationale Abkommen und IPR) aber die Behörden blockieren die Familienzusammenführung immer da es kein Gesetz in Deutschland zur Kafala gibt.

Frankreich lehnt generell Anträge von Franzosen ab, die eine Kafala zur Adoption machen wollen. Dieses ist in Frankreich gesetzlich geregelt.

Belgien: Im Dezember 2005 verabschiedete das belgische Parlament ein Gesetz zur Kafala welches die Einreise solcher Kinder regelt (Kindeswohlprinzip und Ausübung der Kafala in Belgien).