@Ulla

In München sind zur Zeit 2 Kafalas von Marokkanern dem Gericht bekannt (und werden bearbeitet).
In Berlin ist die Klage wegen einer Kafala am laufen.

@tangeroise

 Antwort auf:
Kafala nicht möglich da im deutschen Recht unbekannt.
Adoption nich möglich da Marokko sie nicht kennt (was falsch ist
Lieber Karim
im Islam ist ein Adoption nicht möglich weil man dem Kind seine Abstammung nimmt.Es ist nicht möglich eine Adoption durchzuziehen weil sie haram ist. Attabani
Die Aussagen die du zitierst stammen vom LJA Bayern. Die Aussage "was falsch ist" stammt von mir.
Islam und Marokko sind zwei Dinge. Nach dem Islam soll ein Kind den Namen seiner Eltern wissen und diesen behalten.
Marokkanisches Recht ist nicht exakt das des islamisches Rechts.
Im alten Gesetz zur Kafala erhielt bei einer Kafala das Kind beim gleichen Familiennamen einen patronomischen Namen.
Marokko kennt die Adoption nicht (Gesetz), obwohl eine Adoption machbar ist (laut marokkanischen Aussagen bei der UN).
Wenn das Kind Christ ist und der Annehmende auch, so ist eine Adoption durchführbar.

@Ulla
 Antwort auf:
Die Konsequenz: Weil die Marokkaner Sorge und Ängste bzgl. der deutschen/europäischen Adoption haben, kooperieren sie nicht mit den deutschen/europäischen Behörden. Und die deutschen Behörden machen deshalb momentan komplett "zu". Auch Marokkaner, die in Deutschland leben, dürfen kein marokkanisches Waisenkind adoptieren und das Kind in Deutschland aufwachsen lassen. Was sehr traurig ist, weil die Waisenhäuser in Marokko nicht mehr wissen, wohin mit den vielen Kindern !
So wie ich weis werden die betroffenen Marokkaner bis zum Verfassungsgericht klagen.
Denn eine Kafala ist durch ein Bundesgesetz gedeckt und dann für Marokkaner auch in Deutschland ausübbar.

Ein Beispiel: (als wiederholung)
Ein Familie aus Marokko hat 3 Kinder (1 Kind durch eine Kafala).
Die Familie bekommt ein Visum bis auf das Kafalakind. Die marokkanische Familie nach marokkanischen Recht (mit 3 Kindern) wird einfach ohne rechtliche Grundlage dezimiert.
Prof. wie Jayme sehen hier ein Problem denn laut dem internationalen Privatrecht ist die Kafala in Deutschland ausübbar.
Das OLG Karlsruhe hat hier zu bereits ein entsprechendes Urteil gesprochen.
In dem Fall wollten 2 Marokkaner ein marokkanisches Kind adoptieren. Das Gericht sprach hier aus das die Kafala hier die passende Form sei. Die gegnerische Seite (LJA ...) akzeptierte das Urteil.