Karim, danke für Deine Schilderungen Eurer Verhandlungen mit den Behörden. Ich drücke Euch die Daumen. Nur kurz zur Ergänzung:

Du schreibst
 Antwort auf:
Wenn nun ein deutsches Paar diese Kafala macht, so ist sie eigentlich nicht zulässig, da die Kafala im deutschen Rechtssystem unbekannt ist.
Meine Ergänzung: Das Paar kann aber in Marokko eine Kafala beantragen, wenn das Paar islamischen Glaubens ist! Und in der Vergangenheit (bis 2002) rutschte die Kafala wohl punktuell noch durch bei den deutschen Behörden.

Wenn die Kafala Deiner Meinung nach eher einer Adoption statt einer Pflegschaft gleich kommt (was die Deutschen aber nicht so sehen) dann dürften die Marokkaner kein Problem mit der Nach-Adoption des Kindes nach deutschem Recht haben.... Die deutsche Adoption ist lediglich eine Rechtsform, kein religiöser Akt (In Deutschland sind Religion und Staatsrecht bekanntermaßen getrennt). Soweit ich weiß, hat aber bisher keine einzige marokkanische Behörde ihr O.K. zur deutschen Nach-Adoption gegeben.

Ich habe Dir aber trotzdem den Vorschlag dieser Vorgehensweise für Deinen Fall in meinem letzten Beitrag gemacht, weil es mir die derzeit einzige Lösungsmöglichkeit scheint.

Denn - soweit ich weiß, ging ein Brief eines deutschen Jugendamtes vor einigen Wochen an eine marokkanische Sozialbehörde, mit dem Angebot der Adoption eines marokkanischen Waisenkindes durch ein deutsch/muslimisches Ehepaar. Die Voraussetzungen, die das Jugendamt dem marokkanischen Sozialamt nannte:

- Einhaltung der Vorschriften der Haager Konventionen für Adoptionen durch das marokkanische Sozialamt, u. a. Prüfung des Sozialberichts der Eltern und danach Auswahl und Entscheidung , für welches Kind diese Eltern geeignet scheinen (z.B. unter Berücksichtigung des Alters der Eltern, der Geschwisterfolge in der Familie, aber auch, ob die Eltern ein behindertes oder krankes Kind akzeptieren). Ausdrücklich wird auch verlangt, daß das marokkanische Sozialamt von sich aus einen Kindesvorschlag macht und es wird absolut nicht gestattet, daß die Eltern dorthin reisen und sich selbst ein Kind aussuchen. (Vermeiden wollen die Deutschen auf diese Weise, daß man sich z. B. das "schönste", "jüngste" Kind aussucht oder dort gegen Geld ein Kind einer Mutter "abkauft".) Soweit zu den "Spielregeln" der Haager Konvention.

- Desweiteren wird verlangt: Eine offizielle Bestätigung durch das Land Marokko, daß sie mit der deutschen Nachadoption des Kindes einverstanden sind.

Sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt sein, dann wären die deutschen Behörden bereit zu einer Durchführung der Adoption !

Das ist kooperationsbereit ! Es sind aus meiner Sicht nachvollziehbare und nicht unmenschliche Forderungen der deutschen Behörden, denen Marokko eigentlich nachkommen könnte. Der momentane Stand ist aber wohl, daß man von Seiten Marokko bisher nur mit Schweigen reagiert. So wird also dieser Fall vermutlich im Sande verlaufen.

Deswegen sage ich: Es geht nur, wenn beide Seiten - Deutschland und Marokko - aufeinander zugehen und Zugeständnisse machen. Daß die andauernden - ich nenne es - "Übersetzungsschwierigkeiten von Rechtsformen" und "Mißverständnisse hinsichtlich Religion" zwischen den Ländern in all diesen Fällen - egal ob bei Adoptionen von Waisenkindern wie auch Adoptionen von Familienangehörigen (wie in Deinem Fall), nur zum Nachteil der Kinder gereichen, sollte doch Jedem zu Denken geben.

Gruß, Ulla

P.S. Apropos, nein, die deutsche Behörde ist nicht in Bayern. Ich kann Dir aber nicht sagen, wo.


Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais