@Ulla

Das ein Deutsches Paar versucht ein marokkanisches Waisenkind zu adoptieren, ist ja lobenswert.
Die deutschen bEhörden sind kooperativ?
Die Landesjugendämter (alle) lehnen Adoptionen aus Marokko definitiv ab. Sie sagen dass dieses nicht geht, da Marokko keine Adoption zulässt.

Marokko und Adoption:
Die Kafala in der neuen Dahir 1-02-172, ist so ausgelegt dass sogar eine Namensänderung möglich wäre. Denn der alte Artikel wurde gestrichen.
Das Gesetzt spricht auch generell von Annahme nicht von Pflege.
Ebenso ist der Hinweis im Gesetz dass die Kafala nur in bestimmten Fällen endet. Dieses sind:
Tod des Kindes
Tod der Annehmenden
Straftat gegen das Kind
Volljährigkeit wobei das Kind für sich selbst sorgen können muss. Bei weibl. Kindern bis zur Heirat. Behinderte Kinder bleiben immer unter dem Schutz der Kafala.
Das Kind ist wie ein eigenes Kind zu behandeln. Alle Zuwendungen für leibliche Kinder stehen auch dem Kind der Kafala zu. Erbrecht erfolgt durch ein notarielles Testament. Volles Erziehungsrecht wie bei leiblichen Kindern. Namensrecht?


Die Pflegschaft ist hingegen ganz anders gefasst.
Die Adoption ist ein Stück stärker, da diese das Namensrecht und das Erbrecht berücksichtigt.
Das alte Verwandschaftsverhältnis wird ebenso aufgelöst.

Nun zur Adoption in Marokko. Es gibt in Marokko nur die Kafala welche eine Ersatzform für die Adoption ist. Wenn nun ein deutsches Paar diese Kafala macht, so ist sie eigentlich nicht zulässig, da die Kafala im deutschen Rechtssystem unbekannt ist. Follglich ist die Anwendung nicht zulässig. Etwas anderes ist es für Staatsbürger die in ihrem Land die Kafala als Rechtsform haben. Diese können die Kafala verwenden.
Nun aber der Hammer!!!
Laut UNHCR Protokoll ist eine Adoption auch Marokko möglich. Dieses äußerten zumindestens die Marokkaner, denn die Kafala ist eine islamische Annahme-Form. In folge dessen sind christliche Kinder adoptierbar. Deshalb liegen auch die Landesjugendämter falsch, denn eine generelle Adoptionsverweigerung ist falsch.


"Dieser Schritt könnte eine Möglichkeit bedeuten, da wie ich gehört habe, ein deutsches Paar es gerade auf diesem Wege bei einem Waisenkind versucht, und die deutschen Behörden kooperativ scheinen. Aber ob die marokkanischen Behörden mitmachen ? Hier habe ich größere Zweifel. Ausgang noch ungewiß.
Letztendlich müssen aber beide Seiten aufeinander zugehen und Zugeständnisse machen."

Welche Behörden sind kooperativ und welches Bundesland?
Wurde die Adoption, nach dem Merkblatt des auswärtigen Amtes durchgeführt?
In Bayern geht da rein garnichts.
Das auswärtige Amt schlug uns im November die Adoption noch einmal vor. Anfang Dezember hieß es dann aber dass eine Adoption nicht möglich ist.

Am 23.12.04 sprach ich mit unserem Standesamt. Hier kam der Vorschlag der Nachadoption.

Hier noch ein kleiner Amtsschelm:
Equador: Ist Mitglied des Adoptionsabkommens und hat folgende Dinge im Gesetz stehen:
Art.343 "Der Adoptierte bleibt seiner natürlichen Familie zugehörig, in der er alle seine Rechte behält. Die Eltern, welche in die Adoption einwilligen, verlieren die elterliche Gewalt, die auf die Adoptierenden übergeht."
Art. 345 "Die Adoption hat weder ein Erbrecht des Annehmenden gegenüber dem Adoptierten und dessen Verwandten zur Folge, noch ein Erbrecht ds Adoptierten gegenüber den Verwandten des Annehmenden."

Eine solche Adoption ist aber in Deutschland gültig. Das Adoptionskind bleibt Staatsbürger von Equador.