@Ulla
Es tut mir leid dass du solange warten musstest.
Nun meine Antwort.
Frankreich und Marokko haben ein Abkommen, dass es ermöglicht eine Kafala in Frankreich auszuüben. Dieses gilt nur für marokkanische Migranten (kein Pass eines anderen Staates).
Diese Kafala darf auch nicht umgewandelt werden.

Nun noch eine allgemeine Frage meinerseits.
Diese Frage geht an die die ein Kind als Deutsche in Marokko adoptiert haben (das Kind reiste mit der gültigen Kafala nach Deutschland und wurde nachodoptiert). Mit welcher Begründung durfte das Kind einreisen? Nach welchen Paragraphen im AuslG?

Diese Frage ist für niemanden eine Gefahr. Nur interessiert mich, welche Begründung zur Einreise führte.
Tel.:089-89041041 für die die sich nicht trauen, was zu schreiben.