Das Haager Übereinkommen von 1996:
Das Übereinkommen ersetzt das Abkommen von 1961.

Dieses regelt, die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Annerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz der Kinder.
Marokko hat das Abkommen 2002 ratifiziert und Deutschland hat es unterzeichnet (1997).
Anwendungsbereich:
Artikel 1:
a. Welcher Staat ist zuständig
b. die Behörden dieses Staates bestimmen das anzuwendene Recht.
c. das auf die elterliche Verantwortung anzuwendene Recht bestimmen.
d. Annerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten sicherzustellen.
Zusammenarbeit der Behörden der Vertragstaaten.

Artikel 2:
Anwendung auf alle Kinder von Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Artikel 3:
Maßnahmen die möglich sind

unter e. Betreuung durch eine Kafala

Artikel 4:
nicht anzuwendene Maßnahmen.

a. feststellung und Anfechtung des Eltern-Kind Verhältnisses
b. auf Adoptionsentscheidungen und Maßnahmen zur Vorbereitung einer Adoption, Ungültigerklärung und Widerruf einer Adoption.
c. Namen und Vornamen des Kindes

Dieses Abkommen sagt aus dass das Recht gilt in dem Land wo sich das Kind aufhält und dass bei einem wechsel des Landes sich auch dias Recht des Kindes ändern kann, wobei das Wohl des Kindes immer im Vordergrund stehen muss.

Hier ergibt sich theoretisch die Möglichkeit doch ein Kafala-Kind zu adoptieren in dem der Staat wo das Kind sich gerade aufhält, einfach zum Wohle des Kindes entscheidet.
Dieses nartürlich mit der Einschränkung, dass der Annehmende des Kindes aus dem gleichen Land wie das Kind kommt.


Kafala und der ausnahmefall:
In den letzten Jahren gab es viele Gespräche innerhalb der UNHCR. Diese betrafen vor allem die Kafala in Marokko.
Hier zu gab es einige sehr interessante Äusserungen von Seitens Marokkos.
Diese sind unter anderen die folgende:
Die Kafala gilt nur für Kinder islamischen Glaubens. Kinder die nicht islamisch sind können adoptiert werden!
Dieses bedeutet, wenn ein Kind nicht islamisch ist und man eine Kafala machen würde, so wäre die Adoption möglich. Dieses würde dann für christliche Kinder gelten. Jüdische Kinder hingegen sind nur adoptierbar, wenn sie den israelischen Pass hätten (Haager Abkommen wurde von Israel ratifiziert).


Jüdisches Recht:
Laut jüdischen Recht gibt es keine Adoption, in folge dessen kann ein Jude eigentlich nicht adoptieren (Israel hat dennoch unterzeichet).
Mehrehen sind laut jüdischen Recht möglich, einige Glaubensrichtungen üben dieses auch aus.