Hallo,

also ich dachte es sei so, dass zwar das Einverständniss der Eltern vorliegen muss, aber auch ein Gericht mitwirken muss... oder nicht?
Und Marokko (oder war es Algerien?) muss glaube sogar ein Grund angeben werden (also meistens indirekt durch die Blume, dass das Mädel schwanger ist).

Ob man mit 16 heiraten möchte oder nicht ist Ansichtssache, ich finde es schlimmer, dass sie VERheiratet wird, ich nehme mal an, dass sie nicht wirklich die Möglichkeit hatte auszusuchen, wen sie da bekochen soll...

Ach bin ich froh, dass ich nicht mehr 16 bin \:\)

viele Grüße