hab was gefunden ist vieleicht anderen auch hilfreich


Ehegattennachzug
Die mit Deutschen verheirateten Drittstaater/-innen haben einen Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland und zwar unabhängig von dem Nachweis einer finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts. Das Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen. Beizulegen ist die Heiratsurkunde als Nachweis für die Familienzugehörigkeit sowie der Reisepass als Identitätsnachweis. Ob die deutsche Auslandsvertretung weitere Dokumente und Unterlagen für die Bearbeitung dieses Antrags benötigt, sollte am besten direkt erfragt werden.

Je nach Herkunftsland werden zusätzliche Überprüfungen vorgelegter Urkunden und Dokumente hinsichtlich der Richtigkeit und Glaubwürdigkeit durchgeführt. Vielfach werden Paare getrennt befragt, um herauszufinden, dass keine sogenannte Scheinehe geschlossen wurde, die keine Einreise und keinen Aufenthalt in Deutschland nach sich ziehen würde.


verheiratet mit einem Araber