hallo

für alle, die "sich mal richtig die birne vollknallen" immer noch mit pädophilie gleichstellen:

expertise für\'s gesundheitsministerium und dazu:
zusammenfassung

oder: deutsche hauptstelle für suchtfragen
hier ist besonders ein vergleich mit alkohol und nikotin für manche ernüchternd.

oder:
 Antwort auf:
Einen Meilenstein in der Cannabisdebatte stellte die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 9. März 1994 dar. Die Richter stellten zwar fest, dass das Cannabisverbot prinzipiell nicht gegen das Grundgesetz verstösst, andererseits entschieden sie aber, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigengebrauch (solange damit keine Fremdgefährung verbunden ist) verfassungswidrig wäre.
quelle: www.cannabislegal.de


manchmal sollte man sich ganz einfach informieren und sich nicht auf vorurteile verlassen.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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