Zum einen denke ich, daß Tattoos, ob als Stechende/r oder als Gestochene/r, (obwohl es, genau so wie Beschneidung unter 'Körperverletzung' fällt!) nicht in einem Atemzug mit kriminellem Milieu assoziiert werden muß/soll! Falschparken wurde detto nicht von Kriminellen erfunden und ist ebenso wenig dem kriminellen Kreis zuzuordnen, wenngleich es nicht gerne gesehen ist, insbesonders, wenn einem die Hauseinfahrt "verstellt" (verparkt) wird.

"Körperverletzung" ist genauestens definiert, ob innerhalb oder außerhalb volksmedzinisch legalem "Nadel- bzw. Messeransetzen".

"Kriminalität" trägt kein Markenschutzzeichen und kann differenziert definiert sein. Vielleicht gilt es unter Menschen eines gewissen Kulturkreises (und deren Milieus) als nicht besonders "salonfähig", wenn jemand noch nicht mindestens 10% seiner Lebensspanne im Knast/Häfen verbracht hat. "Kavaliersdelikte" wäre der dazugehörige, selektive Begriffs- bzw. Sprachgebrauch. Beim Setzen der Grenzen, wieviel Kriminalität "erlaubt" ist, ohne "kriminell" zu sein, fällt mir nur der Vergleich zur damaligen, sehr schrägen Sexdefinition des Herrn Clinton ein. Ab wann (ab wieviel cm drinnen oder draussen...) man von Sex "denken" könnte und ob die Augen geschlossen blieben oder eventuell nicht. Und der Beweis natürlich!

AvP.