Guten Abend,

@Moonlight,

 Antwort auf:
Wenn ich heute nach Marokko ziehen würde, dann aus dem Grund, weil ich keine Lust mehr hätte auf Deutschland, weil ich etwas anderes haben möchte als hier
Gesetzt den Fall, Du würdest den Umzug realisieren, dann bräuchtest Du um eine marokk. Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, gegenüber den Behörden den Nachweis, dass Du über ein regelmässiges Einkommen verfügst oder aber eine nennenswerte Geldsumme auf einer marokkanischen Bank zu Deinen Gunsten deponiert hast oder Investor bist. Du musst den Nachweis über einen legalen Mietvertrag erbringen oder aber eine eigene Dir gehörende Immobilie vorweisen.

Je nach Nationalität und Länge des ständigen Aufenthalts in MA wird die Aufenthaltsgenehmigung für 1 oder 2 Jahre erteilt. Für französ. Staatsbürger werden nach einer bestimmten Frist sogar 5-Jahres-Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.

Bei jedem Antrag auf Verlängerung muss der o.g. Nachweis immer wieder aufs Neue erbracht werden.

Der marokk. Staat sichert sich sehr gut ab!


Im übrigen pflichte ich Thomas in seinen Ausführungen in puncto Lebenstüchtigkeit etc. bei. Im Laufe eines Jahrzehnts sah ich nicht wenige Marokkaner, die durch Fleiss,
Ehrgeiz und Tüchtigkeit sich eine gute Existenz geschaffen haben, geachtet und geschätzt sind, aufgrund ihres Betriebs, Ateliers, Geschäft oder gebauten Hauses.

Ich kenne aber auch Deutsche,(und auch andere Ausländer) die mit Flausen im Kopf und großsprecherischem Getue mit ihren "Existenzgründungen" jämmerlich gescheitert sind und unter Hinterlassung eines Schuldenberges bei Nacht und Nebel, wie ein Dieb, das Land Marokko verliessen.