Liebe Marie,

wie schon Thomas Friedrich sagte, bedarf es grosser Überlegung, ob man in Marokko jemanden Kredit gewährt oder nicht. Ich möchte sogar so weit gehen und sagen: Gib nur eine Summe Geld, die Du bei einer evtl. Nichtrückzahlung verschmerzen kannst, denn Klagen bei Gericht - im Falle einer Nichtrückzahlung - ist sehr langwierig, bedarf eines Rechtsanwaltes und kann sich über Jahre hinziehen. (Ich spreche aus Erfahrung) Das von Dir verauslagte RAHonorar ist von Dir alleine zu tragen und kann nicht eingefordert werden. RAe sind in MA nicht gerade billig.

Im übrigen ist es so, dass eben Banken Kredite gewähren und zur Zeit zu sehr guten Konditionen. Allerdings gewährt die Bank keinen Kredit bei Personen über 65 Jahre oder wenn man bereits Pensionär resp. Rentner ist.

Sollte der Kreditnehmer über eine Immobilie verfügen, so kann meines Wissens nach, für Dich bei der Kreditvergabe eine Grundschuld eingetragen werden, (vorausgesetzt, das Objekt ist nicht überschuldet,) oder Übereignung reps. Hinterlegung des "titre foncier".

Gibt es nicht das Sprichwort "willst du einen Freund verlieren, so leihe im Geld"?

Ich hoffe, Du triffst die für Dich richtige Entscheidung.